Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von SAIA
Stand: Juli 2026 · Gültig ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
- Anbieter der Software „SAIA" (nachfolgend „Software") ist die secret-ai-agent UG (haftungsbeschränkt), Rebhuhnweg 10, 85452 Moosinning, Telefon: 08123 8839690, E-Mail: info@secret-ai-agent.de (nachfolgend „Anbieter").
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
- Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde sichert mit Vertragsschluss zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
- Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Software / SAIA: die vom Anbieter als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellte Anwendung zur Unterstützung von Kontaktaufnahme-, Vertriebs- und Recruiting-Prozessen, einschließlich automatisierter Abläufe („Kampagnen").
- Drittplattform: jeder nicht vom Anbieter betriebene Dienst, mit dem die Software zusammenwirkt, insbesondere LinkedIn und LinkedIn Sales Navigator sowie E-Mail- und Zahlungsdienste.
- Kundendaten: alle Daten, die der Kunde in die Software einbringt oder über sie verarbeiten lässt, insbesondere Kontakt- und Profildaten Dritter sowie Nachrichteninhalte.
- Nutzerkonto: der dem Kunden zugeordnete Zugang zur Software.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit (Software-as-a-Service). Der Leistungsumfang bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss gewählten Leistungsstufe („Plan") und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung.
- Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in ihrer jeweiligen Funktionsfähigkeit.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Der Anbieter schuldet
insbesondere nicht:
- das Zustandekommen von Kontakten, Verbindungen, Antworten, Gesprächen, Bewerbungen, Einstellungen oder Vertragsabschlüssen,
- bestimmte Annahme-, Antwort-, Zustell- oder Konversionsquoten,
- die Eignung der Software für einen vom Kunden verfolgten besonderen Zweck.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln, anzupassen und einzelne Funktionen zu ändern, zu ersetzen oder einzustellen, soweit der vertragsgemäße Gesamtnutzen für den Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Anpassungen, die durch Änderungen von Drittplattformen, gesetzliche Vorgaben oder Sicherheitsanforderungen veranlasst sind, sind stets zulässig.
- Die Software erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Personalberatung. Bewertungen, Texte und Vorschläge, die die Software — auch mittels Verfahren der künstlichen Intelligenz — erzeugt, sind unverbindliche Vorschläge. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von der Software erzeugten Inhalte vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
- Die für den Betrieb erforderliche Internetverbindung, Endgeräte und Zugänge zu Drittplattformen schuldet der Kunde.
§ 4 Vertragsschluss, Registrierung, Testphase
- Die Darstellung der Software stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Nutzerkontos durch den Anbieter oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Der Kunde hat die bei der Registrierung abgefragten Angaben vollständig und richtig zu machen und während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
- Stellt der Anbieter eine unentgeltliche Test- oder Probephase bereit, kann er diese jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist beenden oder einschränken. Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von § 14 Abs. 2.
§ 5 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.
- Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
- die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie weiterzuverkaufen, zu vermieten oder als Dienstleistung für Dritte einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart;
- die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder ihren Quellcode auf andere Weise zu ermitteln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist;
- Sicherheitsmaßnahmen, Nutzungsgrenzen oder Zugangsbeschränkungen zu umgehen;
- die Software automatisiert auszulesen (Scraping) oder über nicht vom Anbieter bereitgestellte Schnittstellen anzusprechen;
- die Software in einer Weise zu nutzen, die deren Betrieb, Sicherheit oder Verfügbarkeit beeinträchtigt.
- Sämtliche Rechte an der Software, ihrer Struktur, ihren Inhalten sowie an Marken- und Kennzeichenrechten des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an seinen Kundendaten.
- Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen und zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
- Der Anbieter ist berechtigt, aus der Nutzung der Software gewonnene, vollständig anonymisierte und aggregierte Daten (die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Nutzer oder betroffene Personen zulassen) zur Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Leistungen zu verwenden.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Rechtmäßigkeit der Nutzung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Nutzung der
Software und die von ihm veranlassten Maßnahmen den jeweils geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.
Dies umfasst insbesondere:
- das Datenschutzrecht, namentlich die DSGVO und das BDSG, einschließlich des Bestehens einer tragfähigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der von ihm eingebrachten Kontaktdaten sowie der Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen;
- das Wettbewerbsrecht, insbesondere § 7 UWG zur unzumutbaren Belästigung durch Werbung sowie die Vorgaben zur Direktansprache;
- arbeits- und dienstvertragsrechtliche Vorgaben bei der Ansprache von Beschäftigten Dritter, insbesondere im Rahmen der Personalgewinnung;
- das Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht hinsichtlich der von ihm verwendeten Inhalte.
- Inhalte. Der Kunde ist für alle über die Software versandten Nachrichten und eingestellten Inhalte allein verantwortlich, auch wenn diese ganz oder teilweise durch die Software vorgeschlagen oder erzeugt wurden. Der Kunde stellt sicher, dass Inhalte nicht rechtswidrig, irreführend, belästigend oder rechtsverletzend sind.
- Zugangsdaten. Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten, gegen den Zugriff Dritter zu sichern und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen. Der Kunde haftet für Handlungen, die über sein Nutzerkonto vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
- Mitwirkung. Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereit, insbesondere gültige Zugänge zu Drittplattformen sowie erforderliche Freigaben. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
- Datensicherung. Der Kunde ist für die Sicherung der von ihm eingebrachten Daten selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Sicherung durch den Anbieter vereinbart ist.
§ 7 Drittplattformen, insbesondere LinkedIn
Diese Regelung betrifft das zentrale Risiko der Leistung: Die Software wirkt mit Plattformen zusammen,
die der Anbieter weder betreibt noch beeinflussen kann.
- Die Software greift zur Erbringung ihrer Funktionen auf Drittplattformen zu, insbesondere auf LinkedIn und LinkedIn Sales Navigator. Der Anbieter steht in keiner Rechtsbeziehung zu diesen Anbietern; die Drittplattformen sind nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Der Kunde nutzt seine Zugänge zu Drittplattformen auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Drittplattform eigenverantwortlich zu prüfen und einzuhalten. Ihm ist bekannt, dass die automatisierte oder softwaregestützte Nutzung von Drittplattformen deren Nutzungsbedingungen widersprechen kann.
- Der Anbieter haftet nicht für Maßnahmen der Drittplattformen, insbesondere nicht für Einschränkungen, Drosselungen, vorübergehende oder dauerhafte Sperrungen, Löschungen oder den Verlust von Konten, Reichweiten, Inhalten oder Kontakten des Kunden. Derartige Maßnahmen stellen keinen Mangel der Software dar und berechtigen weder zur Minderung noch zur außerordentlichen Kündigung noch zu Schadensersatz- oder Rückerstattungsansprüchen.
- Der Anbieter schuldet keine Kompatibilität mit Drittplattformen. Ändern Drittplattformen ihre Schnittstellen, Bedingungen, technischen Schutzmaßnahmen oder ihr Verhalten, kann die Funktionsfähigkeit der Software ganz oder teilweise entfallen. Der Anbieter wird sich in zumutbarem Umfang um eine Anpassung bemühen, schuldet diese jedoch nicht. Ein dauerhafter Wegfall wesentlicher Funktionen berechtigt beide Parteien zur Kündigung nach § 10 Abs. 4.
- Sicherheitsabfragen der Drittplattformen (etwa Zwei-Faktor-Authentifizierung, Captchas oder Verifizierungen) sind vom Kunden mitzuwirken. Solange erforderliche Mitwirkungen ausbleiben, ruhen die betroffenen Funktionen; die Vergütungspflicht bleibt unberührt.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Support
- Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet und nicht zugesichert, soweit nicht ausdrücklich in Textform ein Service-Level vereinbart ist.
- Nicht als Ausfallzeiten gelten Zeiten, in denen die Software wegen geplanter Wartung, notwendiger Sicherheitsmaßnahmen, Störungen im Verantwortungsbereich Dritter (insbesondere Drittplattformen, Rechenzentren, Netzbetreiber), höherer Gewalt oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erreichbar ist.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang vorübergehend zu beschränken, wenn dies zur Wahrung der Netzsicherheit, Systemintegrität oder zur Abwehr von Missbrauch erforderlich ist.
- Support wird in deutscher oder englischer Sprache in Textform während der üblichen Geschäftszeiten geleistet. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nicht geschuldet.
§ 9 Vergütung, Zahlungsabwicklung über Stripe, Verzug
- Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gewählten Leistungsstufe. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung ist, soweit nicht abweichend vereinbart, im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) zur Zahlung fällig.
- Zahlungsabwicklung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. Mit Erteilung der Zahlungsdaten ermächtigt der Kunde den Anbieter bzw. Stripe, die fälligen Beträge wiederkehrend über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe. Der Kunde hat für die Gültigkeit und Deckung des hinterlegten Zahlungsmittels zu sorgen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
- Rechnungen werden elektronisch in Textform bereitgestellt; der Kunde verzichtet auf eine Zusendung in Papierform.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang zur Software zu sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere auf Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB, bleiben unberührt.
- Keine anteilige Erstattung. Bereits gezahlte Entgelte werden bei Kündigung oder Nichtnutzung für die laufende Abrechnungsperiode nicht — auch nicht anteilig — erstattet, soweit die Beendigung nicht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Umstand beruht.
- Preisanpassung. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anzupassen. Der Kunde kann den Vertrag im Falle einer Preiserhöhung bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht wird der Anbieter in der Ankündigung gesondert hinweisen.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft über die bei Vertragsschluss gewählte Mindestlaufzeit. Fehlt eine solche Angabe, beträgt die Laufzeit einen Monat.
- Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform; eine Kündigung über die dafür vorgesehene Funktion in der Software genügt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund
für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
- gegen § 5 Abs. 2, § 6 oder § 7 Abs. 2 verstößt und den Verstoß trotz Aufforderung nicht unverzüglich abstellt,
- mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 21 Tage in Verzug ist,
- die Software für rechtswidrige Zwecke einsetzt oder Dritte hierdurch gefährdet.
- Entfallen wesentliche Funktionen dauerhaft infolge von Maßnahmen oder Änderungen einer Drittplattform (§ 7 Abs. 4), sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vierzehn Tagen zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen in diesem Fall nicht.
- Folgen der Beendigung. Mit Wirksamwerden der Beendigung endet das Nutzungsrecht. Der Anbieter ist berechtigt, die Kundendaten nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende unwiderruflich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist für den Export seiner Daten innerhalb dieser Frist selbst verantwortlich.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Der Kunde ist hinsichtlich der von ihm eingebrachten und über die Software verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er allein entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung dieser Daten und hat insbesondere für eine tragfähige Rechtsgrundlage, die Erfüllung der Informationspflichten und die Wahrung der Betroffenenrechte zu sorgen.
- Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter ausschließlich weisungsgebunden. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, der als Anlage Bestandteil dieses Vertrages ist.
- Der Anbieter darf Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Er informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen; der Kunde kann aus wichtigem sachlichen Grund widersprechen.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden für eigene Zwecke des Anbieters richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 12 Vertraulichkeit
- Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur zu Vertragszwecken zu verwenden.
- Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, unabhängig entwickelt wurden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzteren Fall wird die offenlegende Partei die andere Partei zuvor informieren, soweit zulässig.
- Die Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
- Der Anbieter darf den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz unter Nennung von Firma und Logo benennen.
§ 13 Gewährleistung
- Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der jeweiligen Leistungsbeschreibung entspricht. Eine fehlerfreie oder ununterbrochene Nutzbarkeit wird nicht geschuldet.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
- Kein Mangel liegt insbesondere vor bei
- Beeinträchtigungen infolge von Maßnahmen, Änderungen oder Ausfällen einer Drittplattform (§ 7),
- Störungen infolge unsachgemäßer Nutzung, fehlender Mitwirkung oder nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände,
- dem Ausbleiben eines vom Kunden erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs (§ 3 Abs. 2),
- unerheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung.
- Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform nachvollziehbar anzuzeigen und den Anbieter bei der Fehlereingrenzung angemessen zu unterstützen.
- Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Ihm stehen zwei Nachbesserungsversuche zu. Ansprüche auf Minderung oder Kündigung bestehen erst nach deren Fehlschlagen.
- Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 14 Abs. 2, für die die gesetzlichen Fristen gelten.
§ 14 Haftung
- Der Anbieter haftet — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
- Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Haftungshöchstbetrag. Die Haftung nach Absatz 3 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlte Nettovergütung, höchstens jedoch auf 10.000 EUR je Schadensfall.
- Ausgeschlossene Schäden. Im Rahmen von Absatz 3 ist die Haftung ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Rufschädigung sowie Ansprüche Dritter.
- Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen von Absatz 3 nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zu deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Keine Haftung für Drittplattformen und Nutzungsfolgen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass eine Drittplattform Konten oder Funktionen des Kunden einschränkt, sperrt oder löscht (§ 7 Abs. 3), sowie nicht für Schäden aus Inhalten, Adressaten oder Kontaktanlässen, die der Kunde bestimmt hat.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 15 Freistellung
- Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter wegen
einer vom Kunden zu verantwortenden Nutzung der Software geltend gemacht werden, einschließlich
angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Erfasst sind insbesondere Ansprüche
- betroffener Personen wegen der Verarbeitung ihrer Daten,
- von Drittplattformen wegen Verstößen gegen deren Nutzungsbedingungen,
- wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße, insbesondere nach § 7 UWG,
- wegen der Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten durch Inhalte des Kunden,
- von Aufsichtsbehörden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße im Verantwortungsbereich des Kunden.
- Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich informieren, ihm die Verteidigung ermöglichen und ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis abgeben, soweit dies zumutbar ist.
- Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde die Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien und behördliche Maßnahmen, Streiks, Energie- und Netzausfälle, großflächige Störungen des Internets sowie Angriffe auf die IT-Infrastruktur, jeweils einschließlich solcher Ereignisse bei Vorlieferanten und Drittplattformen. Dauert die Störung länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
§ 17 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder Änderungen von Drittplattformen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
- Im Falle eines Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
secret-ai-agent UG (haftungsbeschränkt) · Rebhuhnweg 10 · 85452 Moosinning ·
info@secret-ai-agent.de · Stand: Juli 2026